Die U’s

Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Untersuchungsheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Mit dem gelben Untersuchungsheft wird die Bedeutung der Beratung durch den Kinder- und Jugendarzt, z.B. zu den Themen „Impfen“, zur Prävention von Übergewicht und zum UV-Schutz, als wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung hervorgehoben. Neben der körperlichen Untersuchung hat nun die Beurteilung der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes und der Interaktion zwischen Eltern und Kind einen größeren Stellenwert bekommen. Damit sollen u.a. psychische Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Ein weiteres Ziel ist es, Misshandlungen im Vorfeld zu verhindern oder zumindest in den ersten Anfängen zu ermitteln, um möglichst bald eingreifen zu können.
___________
(Bild: Neues Gelbes Heft © G-BA [Gemeinsamer Bundesausschuss])
___________


Bereits seit September 2016 wird den Eltern neben der Untersuchung auf zahlreiche angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen aus einigen Blutstropfen des Neugeborenen (in den ersten Lebenstagen meist aus der Ferse entnommen) auch eine Untersuchung auf Mukoviszidose angeboten. Eltern können dem dreistufigen Test mit einer zusätzlichen Unterschrift zustimmen. Etwas später wurde dann eine Untersuchung der Sauerstoffsättigung für alle Neugeborenen eingeführt, mit der man gefährliche angeborene Herzfehler erkennen kann. Da hierzu keine Blutprobe nötig ist, brauchen die Eltern dafür wie beim Neugeborenen-Hörscreening nicht zu unterschreiben, es sei denn, sie lehnen die Untersuchung ab. Aber dafür gibt es kaum Gründe. Mit dem Heft eingeführt wurde auch eine Farbtafel, die die Eltern bei der U2 bis U4 vorgelegt bekommen, um Angaben zur Farbe des Stuhls machen zu können. Das kann Hinweise auf eine angeborene Fehlbildung der Gallenwege geben.

Entnehmbare Karte

Eine dem gelben Untersuchungsheft entnehmbare Teilnahmekarte ermöglicht es den Eltern, bei Bedarf nachzuweisen, an welchen Vorsorgeuntersuchungen ihr Kind bereits teilgenommen hat, ohne das Heft mit persönlichen Informationen zur Familie und zu medizinischen Befunden vorlegen zu müssen. Die Karte eignet sich z.B. zur Vorlage bei der Kita, der Schule oder dem Jugendamt. Sie dient auch als Bestätigung, dass bei jeder wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchung eine Beratung zu allen für das jeweilige Alter des Kindes empfohlenen Impfungen durchgeführt wurde. Bei Fragen zur Teilnahmekarte sprechen Sie uns gerne an.

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

ZeitpunktUntersuchung und Formulare
direkt nach der GeburtU1
3. bis 10. LebenstagU2
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche)U3
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat)U4
6 Monate (6. bis 7. Monat)U5
1 Jahr (10. bis 12. Monat)U6
2 Jahre (21. bis 24. Monat)U7
Sprachbeurteilung
3 Jahre (34. bis 36. Monat)U7a
Sprachbeurteilung
4 Jahre (46. bis 48. Monat) U8
51/4 Jahre (60. bis 64. Monat)U9
7 bis 8 Jahre U10*
9 bis 10 Jahre U11*
13 Jahre (12 bis 14 Jahre)J1
16 Jahre bis 17 JahreJ2*

Eine Übersicht aller relevanten Formulare zu den Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auch in unserem Downloadbereich. Durch die Kombination von Untersuchung, Gespräch und Fragebogen erhalten wir ein umfassendes Bild vom Entwicklungsstand Ihres Kindes. Nutzen Sie gerne die Möglichkeiten den Fragebogen schon in Ruhe zu Hause zu beantworten. Natürlich halten wir die Fragebögen auch in der Praxis für Sie bereit.

*Erstattung

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (ohne Dokumentation für die Eltern). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: Paed.Check®-U10, Paed.Check®-U11 und Paed.Check®-J2, doch die Kosten dafür erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Die Paed.Check®-Vorsorgeuntersuchungen müssen daher bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen zum Teil privat abgerechnet werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, können Sie jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Quelle: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/